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Barking Brunch Croissant-Spielzeug für Hunde: XS

€7,99
Verleihen Sie der Spielzeit Ihres Vierbeiners mit P.L.A.Y.s Barking Brunch Pup’s Pastry-Spielzeug eine Prise Raffinesse – ein charmantes Croissant, erhältlich in zwei Größen, passend für Hunde aller Formen und Größen! Der integrierte Quietscher sorgt für verspielte Aufregung, während das Knisterstoff an der Unterseite den Spaß durch eine zusätzliche Textur verstärkt. Perfekt für gemütliches Spielen oder als Begleiter auf Abenteuern – dieses entzückende Spielzeug hält Ihren pelzigen Freund bei jedem Kauen und Wedeln garantiert auf Trab! • Erhältlich in zwei Größen: Extra Small und Medium • Handgefertigte Verarbeitung, doppellagige Außenhülle und verstärkte Nähte für zusätzliche Haltbarkeit • Umweltfreundliche PlanetFill®-Füllung besteht aus 100 % post-consumer, zertifiziert sicherem recyceltem Kunststoff aus Plastikflaschen • Maschinenwaschbar und trocknergeeignet • Mit AZO-freien Farbstoffen • Alle unsere Spielzeuge erfüllen dieselben strengen Qualitätsstandards wie Produkte für Säuglinge und Kinder.

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2

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